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  • Landgericht Hamburg / district court Hamburg 28th February 2012

    Discussion in 'Legal' started by bossland, Feb 28, 2012.

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    1. bossland

      bossland Administrator

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      Deutsche Version:

      Nachdem ich bereits seit gestern in Hamburg war, und schon der m?gliche Ausgang diskutiert wurde, war es heute so weit.

      Im Gro?en und Ganzen ist vorwegzunehmen, dass die Erwartungen irgendwo bei 0 angesiedelt waren, das LG Hamburg hat schon einige andere, wenn auch nicht vergleichbare F?lle, ziemlich eindeutig bewertet und geurteilt.

      Gegen 14:30 waren wir dann im LG, vor dem neu vergebenen Saal A 156, leider war am Aushang nichts von unserem Fall zu lesen. Nach R?cksprache mit den Verantwortlichen, kam dann eine Staatsbedienstete und ersetzte den Aushang mit dem mitgebrachten Aushang aus dem Saal B 336.

      Als wir antrafen, war bereits der Anwalt von Gleiss Lutz und Rod Rigole mit ?bersetzer da.

      Der Prozess lief etwa 90 Minuten, dabei wurde grunds?tzlich allen Anklagepunkten stattgegeben, wobei man schon merkte, dass der Anwalt von Gleiss Lutz nicht die geringste Ahnung hatte, weder ?ber WOW, noch ?ber Honorbuddy. Damit konnte man eine Diskussion oder gar Argumentation ausschlie?en.

      Das hat man schon an dem eher nebens?chlichen Punkt zum Markenrecht gemerkt, wo es drum ging, die Software Honorbuddy einzustampfen, da diese angeblich gegen das Markenrecht verst??t, obwohl ein einfacher Blick auf die heruntergeladene Software ( das Runterladen ist kostenfrei, mann muss keine 60 EUR wie bei anderer Software f?r eine nicht nutzbare Installationsdatei vorab bezahlen ) aufzeigt, dass dort gar keine Markenverletzung stattfindet und je stattgefunden hat.

      Es ging um Backups von Honorbuddy, nicht dem Sourcecode, dann wiederum um die Links auf honorbuddy.com, die ja zur Software f?hren und damit die Software dann WOW Bot Honorbuddy hei?t. Alles in allem, wusste ich nicht worum es ging und hatte den Eindruck dass die Richter es zwischenzeitlich auch nicht wussten.

      Nach Meinung der Richter, ist jedoch die Bossland GmbH ein Mitbewerber zu Blizzard , und damit behindern wir gezielt Blizzard, nebenbei greifen die AGB grunds?tzlich.

      Unserer berechtigte Argumentation wurde nicht viel Zeit geschenkt, dennoch erhalten wir eine f?nfw?chige Frist uns zum UWG ?4 Absatz 10 zu ?u?ern.

      Dem folgen wir nach und hoffen dann zumindest ein wenig mehr Geh?r zu finden. Der vorsitzende Richter ist sich bewusst, dass das ganze bis zum BGH gehen wird und damit ist es hoffentlich auch interessanter Fall f?r Ihn, denn sowas kommt nicht aller Tage vor.

      Rod Rigole war ziemlich hilfreich, denn er konnte dem Gericht dann auch beantworten was "automatischer Levelaufstieg" ist, das ganze war sehenswert, deswegen bin ich ?ber die Quote der Zusagen im Vergleich zu den Erschienenen mehr als traurig. Dann sollte man, sich nicht die M?he machen, zuzusagen. Allen die da waren, HERZLICHEN DANK. Auf jeden Fall erbitte ich nicht mehr einen gr??eren Saal f?r neu Verhandlungstage.

      Mit einem Urteil vor dem LG rechnen wir mit Ende Mai - Anfang Juni. Nachdem wir unser Schreiben bis zum 03.04. eingereicht haben.



      English Version

      I did not have any big expectations or hopes for the district court in Hamburg, as there already where few decisions made in Hamburg, that where not in favour of the bot creators or forum operator of a bots/cheats forum.


      Around 14:30 we were in the local court, in front of the newly assigned courtroom A 156. Unfortunately our case was not included on the list of cases. After consultation with the officials, a government servant moved us to courtroom B 336 ( which was good as the we were asking the judge to give us a bigger room).


      As we arrived, Rod Rigole, the the Blizzard Head Office Lawyer from the US, Rod Rigole was there with a translator.


      The process took about 90 minutes. The court accepted in principle all of the charges, however you also could tell that the Attorney of Gleiss Lutz did not have the slightest idea of neither WOW, nor Honorbuddy. Luckily Rod Rigole was there to help him out a bit.


      You could see it on the mostly not important charge of trademark law, Blizzard lawyer wanted to hammer Honorbuddy because it violates trademark law and their protected trademarks WOW and World of Warcraft. When asked if he is sure that it includes any trademark violation in the Software itself, the lawyer told the judge that he did not download HB and did not know for sure. Then he said that while the WOW Bot Honorbuddy on the webpage is linked to the file to download, that the file has to have this violation in itself. In one word, it was weird and I do not know if anyone understood him and it does not need an expert to understand the difference about a webpage, a link and a software. if the Link tells you "mothers best pie" and you download pie.exe, it doesnt mean that you downloaded the software "mothers best pie" just because the link says so. You just downloaded a Bot that can be used with the trademark protected game WOW.


      After spend so much time on so non-essential argumentation, we went on.


      In the opinion of the judges, Honorbuddy is a competitor to Wow, and that for its deliberately interferes with Blizzard as an competitor and its TOS and EULA which are included in the agreement between Enduser and Blizzard.


      Our argument was not given reasonable time, but we received a five-week period to describe our point on UWG ? 4 paragraph 10. (Act Against Unfair Competition)


      We will take our chance and hopefully we will get a little more attention. The presiding judge is aware that the whole thing will go up to the Supreme Court and so it is hopefully interesting case for him, because something like this does not occur daily.


      A decision will probably be there between May and June.
       
    2. fluxflux

      fluxflux New Member

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      inwieweit k?nnte das man mit einem verkauf von honorbuddy an einem vertrautren^^ hinausz?gern? also was ich meine iss gleiche prozedur wie bei einer insolvenz mann verkauft an bekannten oder der frau sein hab und gut ?ndert vlt firmennamen und gleiche spiel beginnt von vorne?
       
      Last edited: Feb 28, 2012
    3. buzzerbeater

      buzzerbeater Well-Known Member

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      Wenn ihr bis zum BGH geht bin ich aufjedenfall dabei, ist ja fast nebenan.
       
    4. Piwielle

      Piwielle New Member

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      Ich hab keine Ahnung von Jura also frag ich mal nach.. was heisst genau
      UWG ?4 Absatz 10 ? hab gegoogelt und bin auf "
      Unlauter handelt insbesondere, wer Mitbewerber gezielt behindert" heisst das wenn man bottet, dass gegen?ber den anderen spielern nicht fair ist?

      BTT: Ich finds grossartig das du dich so f?r den Bot einsetzt.. ich finde das man nicht f?r unn?tiges in WoW zeit verschwenden solltem sondern " Real life" vorgeht :D
       
    5. S_o_M

      S_o_M Member

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      Hoffe, dass eure Antwort anklang finden wird.
       
    6. Nazzario

      Nazzario New Member

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      Hi Bossland

      Ich finde es ebenfalls grossartig das du Dich f?r den Bot so einsetzt. Andere Anbieter haben da sofort aufgegeben.
      Hoffe das alles gut geht.


      MFG
      Nazzario

      HB Fan :)
       
    7. Nazzario

      Nazzario New Member

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      Sy Doppelpost
       
    8. Gandalf

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      Also kurz gesagt: Erste Instanz hat HB / Bossland verloren :(

      Nun stellt sich die Frage, wenn im Mai/Juni das Ergebnis kommt, ob HB dichtmachen muss, solange es weitergezogen wird oder nicht. Ich hoffe mal nicht :( Aus meinem Jura Studium, weiss ich das sowohl dichtmachen wie auch weiterverkaufen m?glich sein k?nnte (Nicht EU recht und nicht deutsches Recht). Wie es nach eurem g?ltigen Recht aussieht weiss ich nicht. Ich hoffe das sich da noch viel ?ndert :S
       
    9. Gandalf

      Gandalf Member

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      Also kurz gesagt: Erste Instanz hat HB / Bossland verloren :(

      Nun stellt sich die Frage, wenn im Mai/Juni das Ergebnis kommt, ob HB dichtmachen muss, solange es weitergezogen wird oder nicht. Ich hoffe mal nicht :( Aus meinem Jura Studium, weiss ich das sowohl dichtmachen wie auch weiterverkaufen m?glich sein k?nnte (Nicht EU recht und nicht deutsches Recht). Wie es nach eurem g?ltigen Recht aussieht weiss ich nicht. Ich hoffe das sich da noch viel ?ndert :S
       
    10. shuuk

      shuuk Member

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      h? werde da nicht schlau draus.
      Wie k?nnen die sagen HB verst??t gegen das Markenrecht wenn es nicht so ist?

      Was sagt denn dein Anwalt dazu?

      V?lliger d?npfiff was da in Hamburg gelaufen ist.
       
    11. Thang781

      Thang781 New Member

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      ich habe ja nicht viel erwartet, dass bossland hier gewinnt ist nicht mal auszumalen. aber das ist ja gar nichts. f?r mich als laie v?llig unvorstellbar, wie planlos scheinbar das gericht da vorgeht. lauf dem bericht haben die ja garkeine(!) ahnung, wie kann das sein? es geht hierbei ja nicht gerade um weing geld nehme ich an. wie kann das sein, das da so planlos urteile gesprochen wird, vonwegen mitbewerber(!) und markenverlsetzung weil das produkt angeblich "wow honorbuddy..." hei?t.

      was hat dein anwalt denn dazu gesagt? und welche chancen rechnet er f?r euch in h?heren instanzen aus?
       
    12. shuuk

      shuuk Member

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      Das meine ich ja, wie k?nnen sie da jemanden hinsetzen der kA hat von so einem fall?
       
    13. fertzi

      fertzi New Member

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      jo beim BGH bin ich definitv auch dabei. f?r mich auch nur 15min bahnfahrt entfernt :p
       
    14. 1101011

      1101011 Member

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      Eine Idee f?r die Verteidigung vor Gericht:

      Blizzard sagt : Honorbuddy profitiert von WoW - stimmt.
      Bossland sagt: WoW profitiert von Honorbuddy Blizz: stimmt doch gar nicht

      Habt ihr euch mal ?berlegt eine Liste (nur die Anzahl, nat?rlich nicht die Namen) der Kunden zu sagen die mehr als 1 Lizenz von HB besitzen?
      Wenn Ihr 1000 Kunden mit 2 Lizenzen, 500 Kunden mit 5 Lizenzen habt (und so weiter) k?nntet ihr doch vor Gericht argumentieren
      dass Ihr 1000+(500*4)= 3000 WoW Lizenzen zus?tzlich vorbringt (denn die Kunden mit 2 HB Bots brauchen auch 2 WoW Lizenzen).

      Ob das wirklich ein Argument ist, muss dein Anwalt entscheiden aber vielleicht k?nnt man so den Vorwurf entkr?ften.

      - nur eine Idee
       
    15. bossland

      bossland Administrator

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      Wir haben jetzt 5 Wochen Zeit um zu argumentieren, warum wir keine Mitbewerber sind, bis dahin ist alles nicht spannend, unsere Antwort werdet Ihr wie immer hier finden, sobald sie da ist.

      Fuer euch aendert sich nichts. Es werden also langweilige Wochen. Ich habe eigentlich noch weniger vom Gericht erwartet, und finde es gut, dass uns eine Gelegenheit geboten wurde, uns auf den Punkten die das Gerichts ansprach, zu beziehen.
       
    16. ipuke

      ipuke New Member

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      K?nnte man den Bot nicht wie bei Multiboxing-Tools einfach verallgemeinern? Ich meine Multiboxing-Tools wie iSBoxer / InnerSpace oder Keyclone hei?en ja im Jargon "Keystroke Multiplexer" und nicht "Multiboxing Tool".Ich finde es zwar schade ,dass ihr zu eurer Verteidigung die Multiboxer schlimmer als den Bot gesprochen habt ,aber nunja... zur Verteidigung z?hlt nun mal alles. :)Im gro?en und ganzen w?nsche ich dir und deinem Bot alles gute f?r die Zukunft und hoffe ,dass ihr in den 5 Wochen ein gutes Argument findet. Ich w?rde es herzlichst begr??en ,wenn der Bot weiterhin online bleibt und treue Dienste f?hrt ,wie denke ich jeder hier.
       
    17. Draganos

      Draganos Member

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      Hey Bossland,

      zuallererst Respekt an das R?ckgrat, dass du besitzt. Denke du bist der einzige, der von allen Botbetreibern die Gr??e besa? den Rechtsstreit mit ungewissem Ausgehen zu bestreiten, obwohl auch du die Chance hattest alles zu beenden, als sie mit den Anw?lten in deinem B?ro standen.

      Allein das zeigt schon, dass diese Unternehmung dein Lebenswerk ist, etwas wof?r du dich bis zum Schlu? stark machst. Das merkt man, so etwas kann man in diesen Momenten erleben, in denen es um alles oder nichts geht.

      Ich habe keine Ahnung, was du vor der GmbH Gr?ndung getrieben hast, ich wei? nur, dass du zu Glider Zeiten mit dem Goldselling angefangen hast, ebenfalls im professionellen Stil. Du scheinst wirklich ein "Macher"-Typ zu sein, du stellst etwas auf die Beine. Und wenn es dieses eine "Baby" Bossland GmbH ist, dann finde ich es beeindruckend, wie du es verteidigst.

      Mich interessiert, neben den ganzen Sachinformationen des Gerichts, wovon wir sicherlich auch bald genug in den PDFs deiner Anwaltskanzlei lesen k?nnen, wie du dich pers?nlich bei dieser Gerichtsverhandlung gef?hlt hast?
      Wie waren deine Gedanken, als du mit wievielen Personen (?), zu diesem entscheidenen Gerichtssaal gegangen bist? Warst du genau aufgekl?rt? Rechnest du mit dem Worst Case? Sch?ttelt man sich mit den Blizzard-Vertretern die H?nde? Hattest du Begleitung vom Team oder der Familie?

      Erz?hl uns doch etwas mehr von der menschlichen Seite, w?rde mich wirklich interessieren, was unser "H?uptling" in so einem Moment alles erlebt und durch den Kopf geht. Ich denke auch f?r dich war es alles andere als Routine.

      Weiter so und niemals aufgeben, du bist jetzt schon so weit wie nie jemand vor dir. Ich habe gro?en Respekt.
       
    18. Crawling

      Crawling New Member

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      Ich muss hiermit auch meinen gr??ten Respekt verk?nden, sich gegen so eine riesige Firma zu stellen - daf?r braucht man wirklich R?ckgrat ; Hut ab. Wie mein "Vor- Poster " Draganos schon fragte - wie hast du dich dabei gef?hlt? , w?rde mich wirklich interessieren.

      lg
       
    19. Farmbot

      Farmbot New Member

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      Respekt.
      Ich bin sehr auf den Ausgang gespannt!
       

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    20. Scrobot

      Scrobot New Member

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      wenns wirklich auf ne namensverletzung rausl?uft hat der rechtsprechende richter ganz sch?n daneben geurteilt...^^ man k?nnte ya notfalls wow aus den offi seiten bzw dem forum verbannen =) kenn mich zwar nicht so mit dem recht aus aber sch?tze mal so einfach wird es blizzard uns nicht machen =(
       
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